
PFEILGIFTFRÖSCHE
Erfahrungsberichte
Meldepflicht
Dendrobatidae unterliegen dem Washingtoner Artenschutzabkommen Anhang B und sind meldepflichtig!
Das An/Abmelden erfolgt über die zuständige Untere Naturschutzbehörde innerhalb von 4 Wochen nach dem Erwerb/Abgabe und ist völlig kostenlos!
Wichtig ist, dass ein Herkunftsnachweis (Wordvorlage hier) für die anzumeldenden Frösche vorliegt, der vom Züchter/Verkäufer unterschrieben ist und folgende Angaben enthält:
- Käufer / Verkäufer (mit vollständiger Anschrift)
- Anzahl der Tiere
- Tierart (wissenschaftlicher Name)
- Alter
- Geschlecht
- Herkunft
Die weiteren Anforderungen können von Bundesland zu Bundesland und in Berlin sogar von Stadtbezirk zu Stadtbezirk unterschiedlich sein:
- Verbleib (z. B. Verkauf, Tod)
- Standort
- Verwendungszweck (z. B. Zucht, private Haltung)
- Kennzeichnung (z. B. Fußring, Transponder, Fotodokumentation)
So werden in Berlin zum Teil Angaben über die Herkunft der Elterntiere überprüft, die Eiablage und das Alter der Tiere zusätzlich abgefragt. Für jede Nachzucht wird in Berlin ein DIN A4 Blatt ausgestellt und dem Züchter zur weiteren Abgabe bereitgestellt. Es gibt Beamte die sich die Nachzuchten ansehen, bevor sie (weitere) Nachzuchtpapiere ausstellen. Wer viele Tiere züchtet sollte eine Züchternummer beantragen und ein eignes Zuchtbuch (kann man hier bestellen) führen. Das hängt jedoch vom Ermessen des jeweiligen Beamten ab, ob er diesem auch zustimmt. Verlangen kann man es nicht. Der Herkunftsnachweis wird bei der zuständigen Behörde kopiert und eine Akte des Halters/Züchters anlegt.
Aktuelle Liste artgeschützter Tiere (www.wisia.de)
Die Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora (CITES) ist gleichermaßen ein Abkommen und eine internationale Organisation, die zum Ziel hat, internationalen Handel soweit zu kontrollieren, dass das Überleben von wildlebenden Tier- und Pflanzenarten nicht gefährdet wird. Der Konventionstext der CITES wird nach dem Ort seiner Erstunterzeichnung in Washington, D.C., am 3. März 1973 auch Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA) genannt, wurde aber seitdem am 22. Juni 1979 in Bonn und am 30. April 1983 in Gaborone (Botsuana) überarbeitet.
Das Exemplare irgendwo auf der Welt scheinbar "frei" verkauft werden, ist keine Legitimation für Kauf oder Ein- bzw. Ausfuhr. Dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) sind mittlerweile mehr als 170 Staaten beigetreten. In der Liste mit WA1 oder WA2 sind zusammen etwa 8.000 (achttausend) Tierarten und 40.000 (vierzigtausend) Pflanzenarten also in fast allen Ländern der Erde geschützt, auch wenn in manchen dieser Länder wegen mangelnder staatlicher Überwachung noch Exemplare geschützter Arten angeboten werden. Wer Exemplare oder Teile geschützter Arten ohne schriftliche Genehmigung erwirbt oder besitzt, handelt gesetzwidrig. Dies gilt in Deutschland auch für tot aufgefundene Tiere.
Fazit:
Über den Sinn oder Unsinn das die Regelung von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein kann, möchte ich hier nicht urteilen. Aus meiner persönlichen Erfahrung heraus kann ich nur jedem raten, sich rechtzeitig zu informieren und sich an die Vorschriften zu halten. Sonst gibt es ganz schnell einen bösen Brief mit der Androhung einer höheren Geldstrafe oder der Beschlagnahmung des kompletten Bestandes. Da kann eine Einladung zu einem Vororttermin (mit Kaffee und Kuchen) Wunder bewirken! Es ist auch nicht verwunderlich, dass die meisten Halter besser informiert sind, als ein Beamter der mit einem Buch (Hesselhaus 2. Aufl.1988) erscheint und versucht den richtigen Arten Anhand von alten Fotos und einer mehrfach überarbeiteten Systematik zuzuordnen. Aber dafür muß/sollte auch jeder Verständnis aufbringen.
Wer noch etwas mehr über die Bedrohungen des Artenbestandes wissen möchte, kann gern hier weiterlesen oder sich einen Beitrag ansehen.
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